Zubereitungshinweispflicht beim Verkauf von Kräutertees
Nach Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten sind Zubereitungshinweise für Kräutertees ab sofort zwingend. Dieser Verordnung zufolge müssen alle Kräutertees eine leicht verständliche Zubereitungsanleitung auf ihrer Verpackung haben. In der Ministerialmitteilung wird auch darauf hingewiesen, dass dank der neuen Verordnung zu Zubereitungshinweisen, die auf jeder Packung erscheinen müssen, Bürger direkten Zugang zur gesündesten Zubereitungsmethode erhielten.
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