Nur noch sicheres Zahlungssystem bei Immobilienverkäufen
Ab 1. Juli 2026 wird es beim Kauf und Verkauf von Immobilien nicht mehr möglich sein, mit Bargeld zu zahlen. Stattdessen wird durchgehend das sichere Zahlungssystem zwingend. Gemäß diesem vom Handelsministerium in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster entwickelten System wird der Kaufpreis der Immobilie zunächst auf einem gesperrten Bankkonto hinterlegt. Sobald die Eintragung im Grundbuchamt abgeschlossen ist, wird das Geld automatisch auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Falls die Transaktion scheitert, wird die hinterlegte Summe ohne Abzüge sogleich auf das Konto des Käufers rückerstattet.
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