Istanbul Post

Übernachtungssteuer wurde gesenkt

Die in der Öffentlichkeit als „Urlaubssteuer“ bekannte Übernachtungssteuer in Höhe von 2 Prozent wurde mit einer Präsidialverordnung auf 1 Prozent gesenkt. Diese Steuer gilt für Übernachtungen in Hotels, Motels, Urlaubsdörfern, Pensionen, Gästehäusern sowie in sonstigen Übernachtungsanlagen. Die Übernachtungssteuer wurde erstmals ab 1. Januar 2023 eingeführt.

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