Neue Regelung für großflächige Neubauten
Gemäß der Zielsetzung des Umweltministeriums „Netto-Null-Emissionen 2053“ wurde eine neue Verordnung für Neubauten mit einer Fläche von 10.000 Quadratmetern und darüber erlassen. Laut dieser Verordnung wurde für Bauprojekte, die die festgelegte Quadratmetergrenze überschreiten, die Vorlage eines Energieausweises sowie einer Lebenszyklusanalyse für die Erstellung einer Nutzungsgenehmigung zwingend. Die neue Verordnung tritt ab 1. Januar 2027 in Kraft.
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