Neue Gebührenregelung für Wohnanlagen
Das Parlament hat die grundlegende Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes angenommen. Demnach werden Hausverwaltungen nicht mehr in der Lage sein, Budgets einseitig festzulegen. Wie die Tageszeitung „Karar“ zusammenfasst, sind die wichtigsten Änderungen die verpflichtende Transparenz und die gemeinsame Entscheidungsfindung. Die Hausverwaltungen müssen den Budgetplan den Wohnungseigentümern vorlegen. Ausgabenposten wie Aufzugswartung, Reinigung oder Personaleinstellung können demnach nur mit einer Zweidrittelmehrheit genehmigt werden. Wird ein Haushaltsplan abgelehnt, darf die Beitragserhöhung bis zur Erstellung eines neuen Haushaltsplans nicht höher sein als der festgelegte maximale Beitragserhöhungssatz.
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