Anreizgesetz zum Kapitaltransfer aus dem Ausland
Das in der Öffentlichkeit als „Vermögensfrieden“ bezeichnete Gesetz, das eine Reihe von Steuervorteilen für Kapital, welches aus dem Ausland in die Türkei transferiert wird, vorsieht, wurde im Parlament angenommen. Neben den bis zu 100 Prozent reichenden Steuervorteilen für Unternehmen, die sich im Istanbuler Finanzzentrum niederlassen, betrifft eine weitere wichtige Regelung die langjährige Steuerbefreiung für Einkommen im Ausland. Demnach wird das ausländische Einkommen von Personen, die im Ausland leben und in den letzten 3 Jahren in der Türkei nicht steuerpflichtig waren, 20 Jahre lang von der Einkommenssteuer befreit, wenn sie in die Türkei kommen. Selbst wenn die betreffenden Personen vor dem Inkrafttreten dieser neuen Regelung in der Türkei wegen Einkünften aus Immobilien oder sonstigen Kapitalgewinnen steuerpflichtig waren, bleiben sie für die Dauer von 20 Jahren von der Einkommenssteuerpflicht befreit.
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