Detaillierungspflicht für Speisekarten
Ab 1. Juli 2026 ist die neue Verordnung des Landwirtschaftsministeriums zur Detaillierung der Speisekarten in Kraft getreten. Demnach müssen auf gut sichtbaren Speiskarten die Nähr- und Kalorienwerte der Speisen und Getränke aufgeführt werden. Zur Anpassung an diese neue Verordnung haben verschiedene Unternehmen unterschiedliche Fristen. Während die Umstellung bis Ende 2027 schrittweise auf alle Gastronomiebetriebe ausgeweitet werden soll, müssen nationale Restaurantketten ihre Speisekarten ab 1. Juli 2026 der Verordnung anpassen.
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