Istanbul Post

Haribo muss Platz für die Konkurrenten schaffen

Laut Anordnung der Wettbewerbsbehörde müssen Haribo-Stände in Läden und Supermärkten, die eine Raumfläche von unter 200 Quadratmeter haben, 30 Prozent ihrer Auslagefläche für Konkurrenzprodukte freihalten. Die separate Auslagefläche für die Konkurrenzprodukte muss in vertikaler Standzeile eingerichtet und mit dem Hinweis „Dieser Bereich ist für Konkurrenzprodukte reserviert“ versehen werden. Die Tageszeitung „Nefes“ weist darauf hin, dass bei nicht Einhaltung der Vorschrift dem Unternehmen Geldstrafe droht. Die Wettbewerbsbehörde hatte im März 2026 eine Untersuchung gegen Haribo eingeleitet.

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