Zollsteuer von Importzwiebeln gesenkt
Laut Mitteilung des Handelsministeriums wurde die Zollsteuer beim Import von Trockenzwiebeln bis zum 31. August 2026 von 49,5 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Die Zollsteuersenkung soll der ministeriellen Erklärung zufolge die Versorgungssicherheit gewährleisten und dazu beitragen, den Bedarf der Verbraucher an getrockneten Zwiebeln, einem Grundnahrungsmittel, zu erschwinglichen Preisen zu decken. Die Mitteilung weist auch darauf hin, dass in diesem Jahr die Ernte von Trockenzwiebeln in den Anbaugebieten aufgrund widriger klimatischer Bedingungen nur schleppend verlaufe.
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