Istanbul Post

Neue Nutzungsbestimmung für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen

Mit einem gemeinsamen Beschluss des Innen- und des Handelsministeriums wurde für die Nutzung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern gehören, flexiblere Bestimmung eingeführt. Gemäß der neuen Regelung können betreffende Fahrzeuge nunmehr auch von Ehepartnern, Eltern, Großeltern, Kindern und Enkeln des Fahrzeughalters genutzt werden, sofern der Fahrzeughalter sich in der Türkei aufhält, selbst wenn Letzterer nicht mit im Fahrzeug ist. Zuvor durften Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen nur vom Fahrzeughalter selbst genutzt werden.

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