Mit der Mindestrente weiterhin weit unter der Hungersgrenze
Die Verordnung zur Anhebung der Mindestrente wurde im parlamentarischen Planungs- und Haushaltsausschuss angenommen. Nach Verabschiedung im Parlament wird die Mindestrente ab Juli 2026 somit um 17,76 Prozent von 20.000 TL auf 23.552 TL angehoben. Die Mindestrentenerhöhung erfolgt gemäß der 6-monatigen Inflationsdifferenz, die im Juni vom Statistikamt TUIK vorgelegt wird. Doch trotz der Zulage wird die Mindestrente weiterhin erheblich unter der von der Gewerkschaftskonföderation Türk-İş für Juni bekannt gegebenen Hungersgrenze von 35.758 TL bleiben. Von landesweit ca. 16 Mio. Rentnern beziehen rund 5,1 Mio. Rentner die Mindestrente.
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