Istanbul Post

Keine Ausreisegenehmigung ohne Mautschuldenzahlung

Der neuen Regelung zufolge müssen Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen bei Benutzung der gebührenpflichtigen Autobahnen die Mautgebühren entrichten. Bei Zahlung der angefallenen Mautgebühren binnen 15 Tagen werden keine Bußgeldstrafen verhängt. Fahrzeuge, deren Schulden nicht beglichen wurden, dürfen gemäß der neuen Regelung die Türkei nicht verlassen. Mautzahlungen erfolgen über das Fast-Pass-System (HGS). Die Tageszeitung „Birgün“ berichtet, dass HGS-Konten für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen bei den Filialen der Türkische Post (PTT), PTT-Agenturen, PTT-Vertragsbanken und Mitgliedsunternehmen eröffnet werden.

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