Neue Regelung für Mietwagen
Gemäß der ab 1. Januar 2027 in Kraft tretenden Neuregelung wird für Autovermietungen eine Lizenzpflicht erforderlich. Gleichzeitig wird für die Mietwagen Alters- und Kilometerbegrenzungen eingeführt. So müssen gewerbliche Unternehmen, die Kraftfahrzeuge vermieten, eine Lizenz einholen. Voraussetzung für die Lizenzvergabe ist die Registrierung als Steuerzahler und Mitgliedschaft in einer Gewerbekammer. Bezogen auf Alter und Kilometerstand der Mietwagen gilt demnach, dass Fahrzeuge, die älter als sechs Jahre sind, nicht vermietet werden dürfen. Davon sind Oldtimer ausgenommen. Während die Kilometerbegrenzung für Elektrofahrzeuge 300.000 Kilometer beträgt, liegt die Begrenzung bei anderen Fahrzeugen bei 180.000 Kilometern.
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