Neue Regelung bei der obligatorischen Erdbebenversicherung
Gemäß den geänderten Geschäftsbedingungen der obligatorischen Erdbebenversicherung (DASK) ist diese nach einem Verkauf der Immobilie nicht mehr auf den neuen Eigentümer übertragbar. Die bisherige Praxis war, dass die DASK-Police beim Verkauf der Immobilie auf den neuen Eigentümer übertragen wurde. Entsprechend der neuen Regelung werden dem Versicherungsnehmer bei einem Eigentümerwechsel die Prämien für die nicht genutzten Tage der Police rückerstattet.
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