Keine ausländischen Namen an türkischen Privatschulen
Gemäß der neuen Verordnung des Bildungsministeriums wird an türkischen Privatschulen die Verwendung ausländischer Namen nicht mehr gestattet. Der Meldung der Wirtschaftszeitung „Dünya“ zufolge haben alle Privatschulen, auch solche mit ausländischer Lizenz, bis spätestens 1. Oktober einen türkischen Namen zu beantragen. Von der neuen Namensregelung sind jedoch Schulen von Minderheiten, ausländische und internationale Bildungseinrichtungen sowie Kurse, die ausschließlich Fremdsprachenunterricht anbieten, ausgenommen.
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