Istanbul Post

Neue Definition für Trinkmilch

Die Verordnung für Trinkmilch wurde gemäß dem Lebensmittelkodex geändert. Gemäß den neu definierten Bestimmungen für die Herstellung und Verkauf von Trinkmilch werden die bisherigen Zwischenfettgehalte abgeschafft. Der Verkauf darf nur noch in den Kategorien „Vollfett“, „fettreich“, „teilentrahmt“ und „Magermilch“ erfolgen. Der Anteil an zugesetztem Zucker wird auf max. 5 Gewichtsprozent und der Gesamtzuckergehalt auf max. 9,5 Prozent begrenzt. Es werden ausschließlich natürliche Aromen zugelassen. Die Bezeichnung „natürlich“ ist nur für Trinkmilch ohne Zusatzstoffe, Aromen oder sonstige Geschmacksstoffe erlaubt. Für die Anpassung an die neuen Vorschriften haben Herstellerfirmen eine Frist bis zum 31. März 2027.

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