KAP-Mitteilung von börsennotierten Unternehmen auch in Englisch
Laut Beschluss der Behörde zur Regulierung des Finanzmarktes müssen ab 1. Oktober 2026 alle börsennotierten Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, ihre Mitteilungen zur besonderen Situation gegenüber der Plattform zur Informierung der Öffentlichkeit (KAP) synchron zu Türkisch auch in Englisch vornehmen. Nach Meldung der Wirtschaftszeitung „Dünya“ sind die Unternehmen für die Richtigkeit der Übersetzung verantwortlich. Die Meldung besagt auch, dass die neue Regelung keine allgemeine Übersetzungspflicht für alle Mitteilungen ist. Sie betrifft ausschließlich Mitteilungen zur besonderen Situation von Unternehmen, die unter den Leitfaden für besondere Situationen fallen.
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