Altersgrenze für soziale Medien ab dem 1. November
Durch Präsidialverordnung dürfen Betreiber ab dem 1. November neue Konten nur noch nach Nachweis der Vollendung des 15. Lebensjahrs einrichten. Bis zum 31. März 2027 muss zudem die Kontrolle bestehender Konten erfolgen. Außerdem werden den Betreibern für die Konten von Jugendlichen besondere Schutzmaßnahmen – insbesondere bei den Voreinstellungen über den Schutz der Privatheit – vorgeschrieben.
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