12 Monate Ratenobergrenze bei Käufen aufgehoben
Mit Ausnahme von Wohnimmobilien wurde beim Kauf von Waren und Dienstleistungen, wie Möbeln, Haushaltsgeräten, Elektronik, Flugreisen, sonstigen Reisen und Übernachtungsleistungen, die bestehende Obergrenze von 12 Raten abgeschafft. Das Wirtschaftsnachrichtenportal „Ekonomim“ meldet, dass die Befugnis, Ratenzahlungsfristen festzulegen, anzupassen oder weiter einzuschränken, unmittelbar dem Handelsministerium übertragen wurden.
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