Neue Bestimmungen für Bankgebühren
Für Gebühren und Kommissionen der Banken, die bei Überweisungen, Kontoführung, Abhebungen, Einzahlungen und dergleichen erhoben werden, gelten mit Beschluss der Zentralbank neue Bestimmungen.Somit darf bei Überweisungen bis zu 1.000 TL und darüber, die über Mobilbanking und Internetbanking erfolgen, nicht mehr als 1 TL, bei Überweisungen über Bankautomaten nicht mehr als 2 TL und bei Überweisungen über andere Kanäle nicht mehr als 5 TL Gebühr erhoben werden.
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