Genehmigung für 5 Kg unbearbeitetes Gold
Mit einer Änderung des Gesetzes zum Schutz des Wertes der Türkischen Lira (TL) wird Passagieren, die keine türkischen Staatsangehörigen sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Erlaubnis gewährt, innerhalb eines Jahres maximal 5 Kilogramm unbearbeitetes Gold einzuführen.
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