Viruspflegeerlaubnis auch für private Krankenhäuser
Das Gesundheitsministerium hat mit einem Rundschreiben nunmehr auch Privat- und Stiftungskranhäusern die Erlaubnis erteilt, Coronavirus-Patienten zu behandeln. Krankenhäuser, die mindestens in zwei der folgenden Krankheitsfelder Infektionskrankheiten, klinische Mikrobiologie, Lungen- und Bronchialkrankheiten, innere Medizin über medizinische Expertensowie über Intensivpflegebetten verfügen, werden somit als „Pandemie-Krankenhäuser“ bezeichnet.
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