Ausgangsbeschränkung für Menschen über 65 Jahre
Das Innenministerium hat aufgrund der Coronavirus-Seuche ab 21. März 2020, 24.00 Uhr, Ausgangsbeschränkung für Menschen im Alter von 65 und darüber sowie für Personen mit chronischen Leiden erlassen. Die Ausgangsbeschränkung kommt für die genannten Personen einer Ausgangssperre gleich. Damit die von der Ausgangsbeschränkung Betroffenen nicht beeinträchtigt werden, sind die Notrufnummern 112, 155, 156 für die Mitteilung von Bedürfnissen eingerichtet.
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