Drei Rechte für Flugpassagiere wegen Flugausfälle
Zum Schutz der Rechte von Flugpassagieren, deren Flüge wegen der Coronavirus-Seuche gecancelt wurden, ist eine neue Verordnung verabschiedet worden. Demnach können Flugpassagiere, die ein Ticket für einen der seit 5. Februar 2020 ausgesetzten Flüge haben, ihr Flugdatum nach Wunsch ändern oder das Ticket auf ein unbestimmtes Datum verschieben lassen. Bei Flugtickets, die auf ein unbestimmtes Datum verschoben, jedoch nicht genutzt werden, kann 2 Monate nach Beendigung des Flugverbots die Flugsumme rückerstattet werden.
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