Istanbul Post

Übernachtungssteuer auf Neujahr verschoben

Der Minister für Kultur und Tourismus hat bekannt gegeben, dass aufgrund der Bedrängnis im Tourismussektor die Abgabe der Übernachtungssteuer auf das Neujahr verschoben worden sei. Die in der Öffentlichkeit als „Urlaubssteuer“ bekannte Übernachtungssteuer in Höhe von 2 Prozent sollte ab 1. April 2020 in Kraft treten. Die Übernachtungssteuer gilt für Hotels, Motels, Urlaubsdörfer, Pensionen, Gästehäuser sowie für alle Übernachtungsanlagen. Der Tourismusminister äußerte Zuversicht, dass im kommenden Jahr, wenn die Corona-Krise überwunden werde, der Tourismussektor seine Verluste wieder aufholen werde.

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