Zweitätige Ausgangssperre in Istanbul und den anderen Großstädten
In allen 31 Großstädten sowie Zonguldak am Schwarzen Meer wird vom 10. April Mitternacht bis zum 12. April Mitternacht eine vollständige Ausgangssperre verhängt. Ausgenommen sind neben Gesundheitseinrichtungen und Sicherheitskräften auch Brotbäckereien, Trinkwasserverkauf sowie Post- und Kurierdienste. Brot soll durch die Bäckereien in den Stadtvierteln verteilt werden. Zulässig ist außerdem die Teilnahme an der Beerdigung eines Verwandten ersten Grades. Bereits erteilte Reiseerlaubnisse zum Verlassen der jeweiligen Großstadt sind für diesen Zeitpunkt nicht gültig, sondern erst am 13. April.
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