Verbraucherschiedsstellenunterbrechen ihre Aktivitäten
Die Coronavirus-Seuche wirkt sich schließlich auch auf die Arbeiten der Verbraucherschiedsstellen aus. Entsprechend der Anzeige im Amtsblatt wurden die Aktivitäten der Verbraucherschiedsstellen bis zum 30. April 2020 ausgesetzt. Die Verbraucherschiedsstellen unterstehen den Landräten. Bei Warenstreitigkeiten, deren Wert unter 6.920 TL liegen, werden die Beschwerdeanträge bei den Bezirksverbraucherschiedsstellen gestellt. In Städten mit Großstadtstatus werden bei Streitigkeiten im Wert von 6.920 TL bis 10.390 TL die Beschwerdeanträge bei den Großstadtverbraucherschiedsstellen eingereicht.
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