Auszeit der Verbraucherschiedsstellen verlängert
Aufgrund der Coronavirus-Seuche waren die Arbeiten der Verbraucherschiedsstellen Anfang April bis 30. April 2020 unterbrochen worden. Entsprechend der Anzeige im Amtsblatt wird die Unterbrechung der Verbraucherschiedsstellenaktivitäten bis 15. Juni 2020 verlängert. Die Verbraucherschiedsstellen unterstehen den Landräten. Bei Warenstreitigkeiten, deren Wert unter 6.920 TL liegen, werden Beschwerdeanträge bei den Bezirksverbraucherschiedsstellen gestellt. In Städten mit Großstadtstatus werden bei Streitigkeiten im Wert von 6.920 TL bis 10.390 TL die Beschwerdeanträge bei den Großstadtverbraucherschiedsstellen eingereicht.
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