Genehmigungspflicht für Atmungsgeräteexport aufgehoben
Mit einer Anzeige im Amtsblatt wurden Atmungsgeräte und deren Verwendungsmaterialien aus der Liste der Produkte, deren Exporte genehmigungspflichtig sind, gestrichen. Daneben wurde auch die Genehmigungspflicht für den Export von Äthylalkohol, Kölnisch Wasser (türkisch: kolonya), Desinfektionsmitteln aufgehoben. Die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr der genannten Produkte war kurz nach Ausbruch der Coronavirus-Seuche eingeführt worden.
Zurück