50 Prozent Passagierkapazität aufgehoben
Im Rahmen der Coronavirus-Schutzmaßnahmen durften öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr Passagiere befördern als maximal 50 Prozent ihrer Passagierkapazität. Mit Anordnung des Innenministeriums wurde diese Maßnahme am 1. Juni 2020 aufgehoben. Der Anordnung zufolge dürfen öffentliche Busse und Minibusse im innerstädtischen Verkehr jedoch keine stehenden Passagiere befördern. Ob die öffentlichen Verkehrsmittel Metro, Metrobus und Straßenbahn Passagiere im Stehen befördern dürfen oder nicht soll auf Provinz- und Bezirksebene entschieden werden.
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