Zusatzzollsteuer auf über 400 Produkte
Mit einer Präsidialverordnung wurde auf über 400 Produkte bis zum 30. September 2020 vorübergehend bis zu 20 Prozent Zusatzzollsteuer eingeführt. Nach diesem Datum soll die Zusatzzollsteuer bis zu 10 Prozent niedriger erhoben werden. Die zusätzliche Zollsteuer betrifft u.a. Textilmaschinen, Schweißmaschinen, Landwirtschafts- und Erntemaschinen, Pumpen, Schiffskräne, Anhänger, Kordelstoff, Zitronensäure, Sicherheitsgurte, Klebestoffe, Thermostate sowie auch Perücken, Dunstabzugshauben und wertvolle Dekorationsgegenstände.
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