Rentenmöglichkeit für Auslandstürken
Türkische Staatsbürger, die im Ausland Halbzeit beschäftigt sind, können nunmehr auch in der Türkei Rente beziehen, sofern sie ihre Prämien gezahlt haben. Der Beschluss ist am 26. Juni 2020 mit Erscheinen im Amtsblatt in Kraft getreten. Damit Halbzeit arbeitende Auslandstürken von diesem Beschluss Gebrauch machen können, müssen sie im ersten Schritt über das e-Devlet-Portal (e-Governement) einen Antrag stellen. Für die weiteren Vorgänge müssen die Antragstellen in die Türkei kommen oder eine Person bevollmächtigen.
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