Zertifikatspflicht für sicheren Tourismus
Laut Anordnung des Ministeriums für Kultur und Tourismus müssen alle Tourismusanlagen mit einer Bettkapazität von 50 und darüber ein Zertifikat für sicheren Tourismus erwerben. Das Zertifikat soll belegen, dass in den Unterbringungseinrichtungen die gesundheitlichen und hygienischen Voraussetzungen im Kampf gegen Coronavirus erfüllt sind. Die Einhaltung der Voraussetzungen soll mit monatlichen Kontrollen gewährleistet werden. Das Ministerium hatte zuvor 132 Kriterien für die Vergabe des Zertifikats bestimmt. Unter den Kriterien der Zertifizierung sind die Einrichtung von Isolierräumen sowie die Erarbeitung eines Plans für die Einhaltung von sozialer Distanz enthalten.
Zurück