Geheime Flugzeugkontrolleure werden eingesetzt
Auf Anweisung der Generaldirektion für Zivile Luftfahrt sollen in PassagierflugzeugenKabinenkontrolleure eingesetzt werden. Sie sollen kontrollieren, ob und inwieweit die nationalen und internationalen Vorschriften sowie die Sicherheitsmaßnahmen befolgt werden. Die Kabinenkontrollen sollen sowohl mit Vorankündigung als auch ohne Vorankündigung erfolgen. Bei vorangekündigten Kontrollen sollen die Flugzeugbetreiber, Flugzeugkapitäne und die Flugbegleitung (Hostessen) vorab informiert werden. Bei unangemeldeten Kontrollen sollen die Kontrolleure als Passagiere einsteigen und erst nach Ablauf des Fluges, nachdem die Passagiere ausgestiegen sind, sich dem Flugpersonal vorstellen und diese über die durchgeführte Kontrolle in Kenntnis setzen.
Zurück