Istanbul Post

Genehmigungspflicht bei Zwiebel- und Kartoffelexporten aufgehoben

Die seit 7. Januar 2020 geltende Vorgenehmigungspflicht beim Export von Zwiebeln und Kartoffeln wurde aufgehoben. Somit brauchen Produzenten von Kartoffeln und Zwiebeln, die ihre Ware ins Ausland exportieren wollen, keinen Exportgenehmigungsantrag beim Handelsministerium mehr zu stellen. Die Aufhebung der Vorgenehmigungspflicht bei Kartoffel- und Zwiebelexporten war auch Wunsch von Exporteuren, da mit Beginn der Erntesaisondie Inlandspreise von Kartoffeln und Zwiebeln gesunken waren.

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