Zusatzzollsteuer auf 115 verarbeitete Landwirtschaftsprodukte
Mit einer Präsidialverordnung wurde auf 115 verarbeitete Landwirtschaftsprodukte Zusatzzollsteuern in Höhe von 4,3 Prozent bis zu 20 Prozent eingeführt. Der Zusatzzollsteuerverordnung soll in 15 Tagen in Kraft treten. Die zusätzliche Zollsteuer betrifft u.a. Nudeln, Brote, Kuchen, Kekse und andere Teigwaren, Paraguay-Tee, Süßwaren ohne Kakaozusatz und andere verarbeitete Lebensmittel mit Schokolade- und Kakaozusatz.
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