Keine Maklertätigkeit ohne Lizenz
Ab 1. September wird die Ergreifung des Maklerberufes an Bedingungen geknüpft. Wer diese nicht erfüllt, darf keine Maklertätigkeit ausüben, dem Maklerbüro wird keine Gewerbeerlaubnis erteilt. Gemäß der neuen Regelung müssen Personen, die als Makler tätig sein wollen, mindestens einen Oberschulabschluss haben. Für Makleranwärter ist eine 100-stündige Maklerausbildung vorgesehen. Nach Abschluss der Bildungsmaßnahme ist eine Prüfung vorgesehen. Erst nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung wird die Maklerlizenz ausgestellt.
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