Strenge Kontrollen bei Gebrauchtwagenverkäufen
Gemäß der neuen Regelung müssen Personen, die Gebrauchtwagen verkaufen, sich bis zum 31. August 2020 eine Verkaufsberechtigung ausstellen lassen. Verkäufe von mehr als 3 Wagen gelten als Handelsgeschäft. Zugleich darf der Verkauf von Gebrauchtwagen nur noch über das „Sichere Zahlungssystem“ erfolgen. Die Handelsministerin, Ruhsar Pekcan, erklärte, die Maßnahme ziele auf Verhinderung von illegalem Handel und künstlichem Preisanstieg.
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