Aufenthaltsdauer von ausländischen Nummernschildern verlängert
Die Handelsministerin, Ruhsar Pekcan, hat bekannt gegeben, dass die Aufenthaltsdauer von Privatfahrzeugen mit ausländischen Nummernschildern, deren Aufenthaltsdauer nach dem 1. Februar 2020 ausgelaufen ist oder auslaufen, bis 31. Oktober 2020 verlängert worden sei. Die Handelsministerin bemerkt auch, dass für diese Aufenthaltsdauerverlängerung keine Anträge bei der Zollbehörde gestellt werden brauchen. Die Verlängerung der Aufenthaltsdauer gilt für Privatfahrzeuge von türkischen Staatsbürgern, die im Ausland leben.
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