Mehrwertsteuersenkung bei Privatschulen
Der Mehrwertsteuersatz (KDV) von Privatschulen wurde von 8 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Die Steuersenkung gilt für den Zeitraum 1. September 2020 bis 30. Juni 2021. Der Beschluss wird auch für private Hochschulen gelten. Die Steuersenkung wird in den Medien als Fortsetzung der staatlichen Unterstützungen des privaten Sektors während der Pandemie ausgelegt. Die Senkung der Mehrwertsteuer wird sich voraussichtlich positiv auf die Privatschulgebühren auswirken.
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