Istanbul Post

Neue Regelung bei Fahrzeugsteuern

Gemäß der neuen Präsidialverordnung wurden die Sätze der besonderen Steuer (ÖTV) von Fahrzeugen entsprechend der Hubvolumen neu bestimmt. Demnach wurde bei Fahrzeugen mit einem Hubvolumen von unter 1600 cc, deren besondere Steuersätze auf über 130.000 TL steigen, der besondere Steuersatz von 60 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Bei elektrischen Fahrzeugen mit einem Hubvolumen von über 2000 cc, deren besondere Steuersätze nicht auf über 170.000 TL steigen, wurde der besondere Steuersatz von 100 Prozent auf 130 Prozent, bei anderen von 110 Prozent auf 150 Prozent erhöht.

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