Istanbul Post

Neue Regelung bei Grundbuchvorgängen

Die neue Regelung, die es Verkäufern und Käufern von Immobilien, die sich in verschiedenen Städten oder Ländern aufhalten, ermöglicht, die Grundbuch- und Katasterformalitäten abzuwickeln, ohne dafür persönlich zusammenkommen zu müssen, tritt ab 15. September 2020 in allen Grundbuch- und Katasterämtern in Kraft. Die Generaldirektion für Grundbuch und Kataster erinnert, dass die Regelung bereits am 1. Januar 2020 eingeführt wurde. Die neue Regelung verhindere Zeitverlust, trage zur Einsparung von Reise-, Unterbringung und anderen Kosten bei.

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