e-Verfahren starten als Pilotprojekt
Die e-Verfahrensmaßnahme, die es Anwälten von Zivilgerichtsprozessen ermöglicht, über Videokonferenz an ihren Verfahren teilzunehmen, startet in der Türkei zum ersten Mal ab 15. September 2020 als Pilotprojekt in 5 Zivilgerichten der Hauptstadt Ankara. Doch dürfen Anwälte auch bei den Online-Verfahren gemäß dem Anwaltsgesetz nicht ohne Anwaltsrobe teilnehmen.
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