Steuersenkung bei Zeiteinlagen
Laut dem aktuellen Beschluss mit Unterschrift des Präsidenten Erdoğan wurden bei Zeiteinlagen die Steuersätze geändert. Bei Zeiteinlagen auf TL-Basis mit einer Laufzeit von 6 Monaten wurde der Steuersatz von 15 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Bei Zeiteinlagen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr wurde der 12-prozentige Steuerabzug auf 3 Prozent reduziert. Hingegen wurde bei Zeiteinlagen mit einer Laufzeit von über einem Jahr der Steuerabzug von 10 Prozent auf null gesenkt. Der Beschluss gilt bis Ende des laufenden Jahres.
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