Sozialen Medien 1 Monat Frist eingeräumt
Das in der Öffentlichkeit als soziale Medien-Kontrollgesetz bezeichnete Gesetz zur Regulierung sozialer Medien ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten. Den Betreibern von sozialen Medien wurde zur Erfüllung der Gesetzesvorgaben und Ernennung einer Vertretung in der Türkei eine Frist von einem Monat gewährt. Laut dem Ende Juli verabschiedeten Gesetz müssen Betreiber von sozialen Medien mit über einer Million Mitgliedern, wie Twitter, Facebook, Instagram, LinkedIn, in der Türkei eine Vertretung eröffnen. Wird keine Vertretung ernannt, wird dem Betreiber Reklameverbot verhängt und die Geschwindigkeit stufenweise bis zu 90 Prozent eingeschränkt.
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