Istanbul Post

Gültigkeitsdauer von grünen Pässen auf 4 Jahre verlängert

Bei den grünen Pässen, die an Exporteure ausgestellt werden, wurden mehrere Bestimmungen geändert. So wurde die Gültigkeitsdauer von grünen Pässen von 2 auf 4 Jahre ausgedehnt. Die Zuständigkeit wurde vom Wirtschaftsministerium auf Handelsministerium übertragen. Die 15-tägige Frist für die Rückgabe des Passes beim Verlust der Voraussetzungen für die Ausstellung eines grünen Passes wurde aufgehoben. Die Verbotsdauer für die Ausstellung eines neuen grünen Passes beim Verstoß gegen die Rückgabebestimmung wurde von 10 Jahren auf 4 Jahre reduziert.

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