Maklertätigkeit nur noch mit Lizenz
Gemäß der im Amtsblatt erschienenen Änderung der Verordnung zum Immobilienhandel dürfen Personen, die keine Berechtigungslizenz haben, keine Maklertätigkeit ausüben. Auch müssen Makler mindestens einen Oberschulabschluss haben. Zugleich darf die Maklerkommission bei An- und Verkauf von Immobilien nicht höher als 4 Prozent des Verkaufspreises sein. Bei Vermietungen darf die Maklerkommission nicht höher als die Summe einer Monatsmiete sein.
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