e-Verfahren in Istanbul und Ankara gestartet
Die e-Verfahrensmaßnahme, die es Anwälten von Zivilgerichtsprozessen ermöglicht, über Videokonferenz an ihren Verfahren teilzunehmen, hat an den Istanbuler Gerichtsgebäuden Anadolu und Bakırköy sowie im Zentralen Gerichtsgebäude der Hauptstadt angefangen. Damit das Verfahren für Anwälte online stattfinden kann, müssen sie 24 Stunden vor Beginn der Verhandlung einen begründeten Antrag beim Gericht einreichen. Für Anwälte gilt außerdem, dass sie auch bei den Online-Verfahren gemäß dem Anwaltsgesetz nicht ohne Anwaltsrobe teilnehmen dürfen.
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