Gesundheitspersonal darf nicht kündigen
Mit Unterschrift des Gesundheitsministers, Fahrettin Koca, erhielten die Gouvernements von 81 Provinzen ein Rundschreiben zum Kündigungsverbot von Beschäftigten im Gesundheitsdienst. Demnach dürfen Kündigungsanträge des Gesundheitspersonals während der Covid-19-Pandemiephase nicht angenommen werden. Auch dürfen Beschäftigte des Gesundheitsdienstes mit Ausnahme von Personen, die die Rentenaltersgrenze erreicht haben oder Behindertenrente beanspruchen, nicht in Rente gehen. Des Weiteren werden die Jahresurlaube bis auf weiteres gestoppt, ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Urlaubsansprüche, wie Hochzeit, Todesfall.
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