Kurzarbeitergeld und Entlassungsverbot verlängert
Mit einer im Amtsblatt erschienenen Präsidialverordnung wurden der Bezug von Kurzarbeitergeld und das Entlassungsverbot ab 17. November 2020 um weitere 2 Monate verlängert. Das Entlassungsverbot war erstmals im vergangenen April verhängt worden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu reduzieren.
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